Zuständigkeit der Ministerien für die Einhaltung der Sektorziele und festgelegte Reduktionsziele
Die Auflistung zeigt, welches Ministerium für die Einhaltung des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für den jeweiligen Bereich. Die Ministerien sind dafür zuständig, in ihrem Bereich die passenden Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ergreifen. Neue Maßnahmen können fortlaufend benannt und ins Klima-Maßnahmen-Register aufgenommen werden.
- Sektor Energiewirtschaft: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 75 Prozent
- Sektor Industrie: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 62 Prozent
- Sektor Verkehr: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 55 Prozent
- Sektor Gebäude: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 49 Prozent
- Sektor Landwirtschaft: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 39 Prozent
- Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF): Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Reduktionsziel: -4,4
- Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 88 Prozent
Hinweis: Die Minderungsziele sind in Prozent jeweils im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 angegeben. Für den Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ handelt es sich um die erforderliche Senkenleistung in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten.