Ziele des Klima-Maßnahmen-Registers und Überprüfung durch den Sachverständigenrat
Das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) ermöglicht mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen.
Zusätzlich sorgt das KMR für Transparenz, indem es die Klimaschutzmaßnahmen des Landes in einem öffentlich einsehbaren Online-Register bündelt. Einmal jährlich findet zudem über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der Bürgerinnen und Bürger selbst Vorschläge abgeben können.
Das KMR wird durch den Klima-Sachverständigenrat einmal im Jahr überprüft. Das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium begutachtet die Maßnahmen des KMR und gibt eine Einschätzung zum Stand der Zielerreichung in den einzelnen Sektoren ab. Der Klima-Sachverständigenrat schlägt außerdem zusätzliche Maßnahmen vor. Eine erste Stellungnahme zum Startdokument des Klima-Maßnahmen-Registers durch das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium liegt bereits vor.
Zuständigkeit der Ministerien für die Einhaltung der Sektorziele und festgelegte Reduktionsziele
Die Auflistung zeigt, welches Ministerium für die Einhaltung des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für den jeweiligen Bereich. Die Ministerien sind dafür zuständig, in ihrem Bereich die passenden Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ergreifen. Neue Maßnahmen können fortlaufend benannt und ins Klima-Maßnahmenregister aufgenommen werden.
- Sektor Energiewirtschaft: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 75 Prozent
- Sektor Industrie: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 62 Prozent
- Sektor Verkehr: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 55 Prozent
- Sektor Gebäude: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 49 Prozent
- Sektor Landwirtschaft: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 39 Prozent
- Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Reduktionsziel: -4,4
- Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 88 Prozent
Hinweis: Die Minderungsziele sind in Prozent jeweils im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 angegeben. Für den Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ Senkenleistung in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten.