Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
alle
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Sektor |
Querschnitt
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu organisieren. Die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Organisation der Landesverwaltung ist ein zentraler Bereich in dem das Land eigenständig handeln kann. Zumal hier mit dem gesetzlich verankerten Ziel Klimaneutralität bereits 2030 zu erreichen ein besonders hoher Handlungsdruck besteht. Der Minderung des Treibhausgasausstoßes, der in den von der Landesverwaltung genutzten Liegenschaften verursacht wird, kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Im Juni 2023 wurde von der Landesregierung daher die Weiterentwicklung des Energie-und Klimaschutzkonzepts (Federführung Finanzministerium) beschlossen. Das Umweltministerium plant darauf aufsetzend für die zweite Jahreshälfte 2023 die Weiterentwicklung des Konzepts zur Klimaneutralen Landesverwaltung. In diesem Rahmen wird zum Beispiel eine möglichst weitgehende Elektrifizierung des Fuhrparks verfolgt und dem Klimaschutz über die Novellierung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung mehr Gewicht gegeben. Alle zwei Jahre erfolgt ein Bericht zum Umsetzungsstand des Konzepts zur Klimaneutralen Landesverwaltung. |
Weiterführende Informationen |
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/aufgaben-organisation/nachhaltige-landesverwaltung/klimaneutrale-landesverwaltung
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Landesaktivitäten |
klimaneutrale Landesverwaltung
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Verwaltung
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Konzept
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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