Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Erweiterte bauordnungsrechtliche Möglichkeiten für den Holzbau

Verantwortliches Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sektor Gebäude
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Klimaschutz im Baurecht.
Verwendung von Baustoffen mit möglichst geringem Treibhausgas-Effekt (GWP) zur Herstellung eines möglichst hohen Anteils umbauten Raumes, auch in neu eröffneten Bereichen (Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten) unter Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus.
Weiterführende Informationen Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu technischen Baubestimmungen
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen
Verwaltung
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)