Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Städtebauförderung

Verantwortliches Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sektor Gebäude
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Die Programme der Städtebauförderung unterstützen die Kommunen bei der Beseitigung ihrer städtebaulichen Missstände und Erreichung ihrer Sanierungsziele. Gegenstand ist die Förderung ganzer Maßnahmenbündel. Die Finanzhilfen unterstützen die Kommunen und Privaten beispielsweise bei der energetischen Sanierung ihres Gebäudebestands und der Neuschaffung sowie Aufwertung der blauen und grünen Infrastruktur – insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Folgen des Klimawandels und die Klimaresilienz. Die Programme der Städtebauförderung schaffen damit wichtige Anreize in die Investition in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
Im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten haben die Kommunen über den Fortschritt der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu berichten. Dabei sind die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Sanierungsgebiet ausführlich zu erläutern. Eine endgültige Bewertung der erreichten Sanierungsziele, die mitunter z.B. von der Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümer_innen oder der Möglichkeit kommunaler Grundstückszugriffe abhängen, erfolgt nach Abschluss der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (i.d.R. nach 8-10 Jahre nach Programmaufnahme) mit Vorlage des Abschlussberichtes.
Weiterführende Informationen www.stadterneuerung-bw.de
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen BauGB
Bundesebene
Bund (VV Städtebauförderung)
Land BW (Städtebauförderungsrichtlinien und jährliche Programmausschreibungen)
Adressaten Kommunen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Wirkungsweise sofortiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung