Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
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Sektor |
Querschnitt
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Es ist vorgesehen ab 1. Juni 2023, einen CO2-Schattenpreis entsprechend des vom Umweltbundesamt wissenschaftlich ermittelten und empfohlenen Wertes für jede über den Lebenszyklus einer Maßnahme (Baumaßnahmen betreffend Landesliegenschaften – insbesondere Neubau/Sanierung von Bauwerken – und bei der Beschaffung durch das Land) entstehende Tonne Kohlenstoffdioxid in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei Baumaßnahmen des Landes zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung für Beschaffungen wird in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung geregelt. |
Landesaktivitäten |
KlimaG BW
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Verwaltung
Kommunen
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Planerisches Instrument
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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