Kurzbeschreibung |
Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Landesregierung werden bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen durch Landeseinrichtungen qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung berücksichtigt. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages • ist eine Weiterentwicklung der VwV Beschaffung i. S. nachhaltiger Beschaffung vorgesehen, • sollen Start-ups im Rahmen der VwV Beschaffung stärker berücksichtigt werden, um neue, innovative Produkte, Lösungen und Prozesse gerade im Bereich der Ressourcen- und Energieeffizienz zu fördern, • sollen Schulungsangebote zur nachhaltigen Beschaffung geschaffen werden. |