Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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Sektor |
Querschnitt
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Durch die Hochschulfinanzierungsvereinbarungen (HoFV) unterstützen die Hochschulen die übergeordneten Klimaschutzziele der Landesregierung und leisten die notwendigen Beiträge, um das im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verankerte Ziel einer weitgehenden klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen (zum damaligen Stand war jedoch noch das Zieljahr 2040 im damaligen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankert). Zum Beispiel: - Externer Strombezug wurde vollständig durch zertifizierten Ökostrom ersetzt. - Orientierung an den CO2-Flottendurchschnittswerte in den Kraftfahrzeug-(Kfz-)Fuhrparken an den Zielen der Landesregierung - Klimaabgabe bei Flugreisen - Obligatorisches Klimaschutzkapitel in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen mit realisier- und messbaren Zielen sowie verbindlichen Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr - Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion zu verdeutlichen - Die Hochschulen stellen auf der Grundlage ihrer in den relevanten Verwaltungsvorschriften festgelegten Betreiberverantwortung einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb sicher und nehmen die hierfür notwendigen Aufgaben im Bereich Energiemanagement wahr. |
Weiterführende Informationen |
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Landesaktivitäten |
klimaneutrale Landesverwaltung
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Hochschulen
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Startdatum |
Januar 2021
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Enddatum |
Dezember 2025
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Maßnahmenart |
Ordnungsrecht
finanzielle Anreize
Beschaffung
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Wirkungsweise |
indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)
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