Kurzbeschreibung |
Die Landesregierung führt eine Abgabe auf dienstlich dringend erforderliche Flugreisen ab, um die Belange des Klimaschutzes stärker in das Bewusstsein der Dienstreisenden und der genehmigenden Personen zu bringen. Die Teilnahme der Hochschulen an der Klimaabgabe ist darüber hinaus in der Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021-2025 (HoFV II) vorgesehen. Nach heutigem Stand sind auch künftig Flugreisen nicht gänzlich vermeidbar. Es ist deshalb geboten, alternative Möglichkeiten des Austausches beispielsweise im Rahmen von Online-Meetings fortlaufend zu prüfen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Klimabelastung durch Flugreisen kontinuierlich zu informieren. |