Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen im Rahmen des KlimaG BW

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Energiewirtschaft
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Die Pflicht gilt beim Neubau von Nichtwohngebäuden seit dem 1. Januar 2022, beim Neubau von Wohngebäuden seit dem 1. Mai 2022.
Weiterführende Informationen Zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg befinden sich ein Praxisleitfaden, FAQs und weitere Hilfen auf der Webseite des UM: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
Verwaltung
Startdatum Januar 2022
Enddatum Fortlaufende Maßnahme