Kurzbeschreibung |
Das Bodenschutzrecht kann in der derzeitigen Ausgestaltung allein keinen hinreichenden Schutz der Bodenfunktionen bzw. Erhalt der C-Senkenfunktion der Böden gewährleisten, da zum Klimaschutz keine spezifischen bodenschutzrechtlichen Instrumente vorhanden sind. Um die bedeutende Rolle des Bodens für den Klimaschutz klarzustellen, sollte die natürliche Funktion des Bodens „für den Klimaschutz, insbesondere als Speicher für Kohlenstoff“ in § 2 BBodSchG aufgenommen werden. |