Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Aufnahme der Klimaschutzfunktion von Böden in das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Stärkung des Schutzes natürlicher Böden im BBodSchG

Verantwortliches Ressort Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor LULUCF
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Das Bodenschutzrecht kann in der derzeitigen Ausgestaltung allein keinen hinreichenden Schutz der Bodenfunktionen bzw. Erhalt der C-Senkenfunktion der Böden gewährleisten, da zum Klimaschutz keine spezifischen bodenschutzrechtlichen Instrumente vorhanden sind. Um die bedeutende Rolle des Bodens für den Klimaschutz klarzustellen, sollte
die natürliche Funktion des Bodens „für den Klimaschutz, insbesondere als Speicher für Kohlenstoff“ in § 2 BBodSchG aufgenommen werden.
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme