Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Sektor |
LULUCF
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Auch durch die Reduzierung des Ausstoßes an THG-Emissionen durch organische Böden ist ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen zu leisten. Die Quantifizierung CO2-Bindungswirkung wiedervernässbarer Moore in BW ist kurzfristig nicht möglich. Die CO2-Bindungswirkung entwickelt sich außerdem erst im Laufe der Zeit aus und hängt vom weiteren Verlauf des Klimawandels sowie von den standörtlichen Voraussetzungen ab. Die klimatische Hauptwirkung ist zunächst zu sehen in der Vermeidung oder Verlangsamung von weiteren CO2-Nettoemissionen, die durch die Wiedervernässung entwässerter Moorböden erreicht werden kann. Der Moorschutz kann dabei unterteilt werden in naturschutzbasierten Moorschutz / Renaturierungen (hier), sowie Moorbodenschutz in Land- und Forstwirtschaft (separate Maßnahme und unterschiedliche Zuständigkeiten).
Ziel: Ziele entsprechend Moorschutzprogramm BW und Bund-Länder-Zielvereinbarung. |
Landesaktivitäten |
KlimaG BW
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Rahmenbedingungen |
EU-Ebene
Bundesebene
Landesebene
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Adressaten |
Verwaltung
Landnutzerinnen und Landnutzer (u.a. aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft)
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Forschung
Monitoring und Evaluation
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Wirkungsweise |
langfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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