Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Sektor |
Verkehr
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Datum des Eintrags |
22.06.2024
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Kurzbeschreibung |
Eine ausreichende Ladeinfrastruktur stellt die Voraussetzung für eine Steigerung der Elektromobilität dar und muss daher vorlaufend zur Flottenumstellung erfolgen. Bis 2030 müssen circa 2 Millionen E-Fahrzeuge im Bestand sein. Es ist davon auszugehen, dass im Durchschnitt etwa ein privater Ladepunkt pro E-Fahrzeug benötigt wird. E-Fahrzeuge werden dort geladen, wo sie längere Zeit stehen, insbesondere zuhause oder am Arbeitsplatz. Die entsprechenden Ladepunkte sind größtenteils nichtöffentlich zugänglich und damit privat. 2030 werden voraussichtlich etwa 85 Prozent der Ladevorgänge an solchen nichtöffentlich zugänglichen Ladepunkten im privaten Bereich stattfinden. Zu nichtöffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gehört auch eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum exklusiv für zum Beispiel E-Taxis und E-Carsharing. Gesetzliche Vorgaben sind im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) des Bundes nur unzureichend vorhanden, weil sie sich nur auf neu errichtete Parkplätze und grundlegende Sanierung von Gebäuden beziehen. Sie müssen auf ein dem künftigen Bedarf gerechtes Niveau angehoben werden und auch für bestehende Parkplätze gelten. Der Rechtsrahmen soll so ausgestaltet sein, dass dieser die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur fördert. |
Weiterführende Informationen |
Förderung Elektromobilität, nähere Informationen unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/
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Landesaktivitäten |
Koalitionsvertrag
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Rahmenbedingungen |
EU-Ebene
Bundesebene
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Adressaten |
Unternehmen
Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
Verwaltung
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Regulierung
Planerisches Instrument
finanzielle Anreize
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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