Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Sektor |
Verkehr
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Datum des Eintrags |
22.06.2024
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Kurzbeschreibung |
Zur angestrebten Steigerung des Anteils von E Fahrzeugen können lokal und regional spürbare Vorteile wie Nullemissionszonen in Wohnquartieren, die gegebenenfalls temporär ausgestaltet werden, beitragen. In Deutschland gesetzlich mögliche Instrumente des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) umfassen derzeit die Bereiche Nutzung/Gebühren von Parkplätzen, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen (insbesondere Busfahrstreifen) und Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen/Durchfahrtsverboten. Sie müssen einfacher in der Anwendung werden. Eine Weiterentwicklung der Benutzervorteile soll seitens des Landes initiiert und Modellvorhaben wie die Schaffung von Null-Emissionszonen in Wohnquartieren sollen unterstützt werden. |
Weiterführende Informationen |
Förderung Elektromobilität, näheres unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/
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Landesaktivitäten |
Koalitionsvertrag
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Unternehmen
Kommunen
Verwaltung
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Startdatum |
Mai 2021
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
finanzielle Anreize
Beschaffung
Ordnungsrecht
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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