Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Klimafreundliche Fahrzeuge privilegieren

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 22.06.2024
Kurzbeschreibung Zur angestrebten Steigerung des Anteils von E Fahrzeugen können lokal und regional spürbare Vorteile wie Nullemissionszonen in
Wohnquartieren, die gegebenenfalls temporär ausgestaltet werden, beitragen. In Deutschland gesetzlich mögliche Instrumente des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) umfassen derzeit die Bereiche Nutzung/Gebühren von Parkplätzen, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen (insbesondere Busfahrstreifen) und Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen/Durchfahrtsverboten. Sie müssen einfacher in der Anwendung werden. Eine Weiterentwicklung der Benutzervorteile soll seitens des Landes initiiert und Modellvorhaben wie die Schaffung von Null-Emissionszonen in Wohnquartieren sollen unterstützt werden.
Weiterführende Informationen Förderung Elektromobilität, näheres unter:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/
Landesaktivitäten Koalitionsvertrag
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Unternehmen
Kommunen
Verwaltung
Startdatum Mai 2021
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Beschaffung
Ordnungsrecht
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung