Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Klimafreundliche Fahrzeuge privilegieren

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 22.06.2024
Kurzbeschreibung Zur angestrebten Steigerung des Anteils von E Fahrzeugen können lokal und regional spürbare Vorteile wie Nullemissionszonen in Wohnquartieren, die gegebenenfalls temporär ausgestaltet werden, beitragen. In Deutschland gesetzlich mögliche Instrumente des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) umfassen derzeit die Bereiche Nutzung/Gebühren von Parkplätzen, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen (insbesondere Busfahrstreifen) und Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen/ Durchfahrtsverboten. Sie müssen einfacher in der Anwendung werden. Eine Weiterentwicklung der Benutzervorteile soll seitens des Landes initiiert und Modellvorhaben wie die Schaffung von Null-Emissionszonen in Wohnquartieren sollen unterstützt werden.
Weiterführende Informationen Website des Ministeriums für Verkehr zur Förderung der Elektromobilität
Landesaktivitäten Koalitionsvertrag
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Unternehmen
Kommunen
Verwaltung
Startdatum Mai 2021
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Beschaffung
Ordnungsrecht
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung