Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Sektor |
Verkehr
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Datum des Eintrags |
23.06.2024
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Kurzbeschreibung |
Durch landesweit einheitliche und radverkehrsfreundliche Rahmenbedingungen können die Kommunen lückenlose, flächendeckende und durchgängige Radnetze realisieren. Das Land passt den Rechtsrahmen der Radverkehrsförderung an. Im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird eine attraktive Förderung mit unbürokratischen Abrufmöglichkeiten umgesetzt. Stadt- und Landkreise sind Schnittstelle zwischen Bund/Land und Städten/Gemeinden und koordinieren den Ausbau der Radinfrastruktur in ihrem Gebiet. Die Landesregierung prüft, diese Koordinationsaufgabe als konnexitätsrelevante Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern. Ein zentraler Baustein der Radnetze ist das baulastträgerübergreifende Rad-NETZ Baden-Württemberg (RadNETZ BW). Hierfür werden circa 8.000 Kilometer RadNETZ BW bis 2030 auf den Zielzustand ausgebaut. Ein ambitionierter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist in Zuständigkeit des Landes und des Bundes eine wichtige Landesaufgabe. |
Weiterführende Informationen |
Radverkehr und RadNETZ, näheres unter: https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radnetz/das-radnetz/
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Landesaktivitäten |
Koalitionsvertrag, Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), RadSTRATEGIE
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
finanzielle Anreize
Planerisches Instrument
Information und Beratung
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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