Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Sektor |
Verkehr
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Datum des Eintrags |
23.06.2024
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Kurzbeschreibung |
Durchgängige Fußverkehrsnetze, die auf Wegen mit hoher Netzbedeutung mit 2,5 Metern Mindestbreite ausgebaut werden und die alle wichtigen Einrichtungen innerhalb von Stadtteilen und Quartieren auf direktem Weg erreichbar machen, sind Grundvoraussetzung für mehr Fußverkehr. Das Fußverkehrsnetz soll, ausgehend von den Ortsmitten in Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Teilorten, flächendeckend umgesetzt und lückenlos, sicher und barrierefrei gestaltet werden. Zudem werden flächendeckend qualifizierte Schulwegepläne erstellt. An Bundes- und Landesstraßen werden Querungsbedarfe systematisch ermittelt, die Ampeln werden fußgängerfreundlicher gesteuert. Da Planung und Ausbau der Fußwege in kommunaler Zuständigkeit liegen, unterstützt das Land die Kommunen durch Förderung im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beim Ausbau der Fußverkehrsinfrastruktur und beim Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten. Außerdem fördert das Land Fußverkehrskonzepte sowie qualifizierte Schulwegepläne. |
Weiterführende Informationen |
Fußverkehr, näheres unter: https://www.aktivmobil-bw.de/fussverkehr/fussverkehrspolitik-des-landes
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Landesaktivitäten |
Koalitionsvertrag, Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), FußverkehrsSTRATEGIE
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Förderung
Information und Beratung
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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