Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Sektor |
Verkehr
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Datum des Eintrags |
23.06.2024
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Kurzbeschreibung |
Die Wege sollen möglichst getrennt, direkt und sicher gestaltet sein. Die Fortbewegung zu Fuß und mit dem Rad wird vielerorts von Bürgerinnen und Bürgern noch als zu wenig sicher empfunden. Daher bringen Eltern ihre Kinder mit dem Auto zu Schule, auch andere Kurzstrecken werden mit dem Pkw zurückgelegt. Insbesondere das Radfahren auf der Straße und das Queren von Straßen wird als gefährlich erlebt. Nicht überall können eigenständige Fußwege und zusätzlich eigenständige Radwege angelegt werden. Daher spielt die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten eine zentrale Rolle. Da die Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) in der Regel zu Fuß zur Haltestelle gelangen, profitiert der ÖV von der gestiegenen Attraktivität seiner Haltestellen zu Fuß. Mehr Spielraum bei der Gestaltung der Verkehrssicherheit vor Ort wäre wünschenswert. Daher setzt sich Baden-Württemberg weiter für eine ambitionierte Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung ein. Land und Kommunen setzen sich daher weiter dafür ein, dass die Einführung von Tempo 30 innerorts im Ermessen der Behörden vereinfacht wird. |
Weiterführende Informationen |
Bitte beachten Sie aktuelle Presseartikel bzw. Landtagsanfragen.
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Rahmenbedingungen |
Bundesebene
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Adressaten |
Kommunen
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Ordnungsrecht
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Wirkungsweise |
indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)
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