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Maßnahme

Mit Bahn, Bus und flexiblen Bedienformen Mobilität garantieren

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 23.06.2024
Kurzbeschreibung Die Mobilitätsgarantie soll den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (inklusive Schienenpersonennahverkehr (SPNV)) mit einem verlässlichen Angebot von 5 bis 24 Uhr aufwerten und damit einen deutlichen Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahn setzen. Alle Orte sollen flächendeckend zu den gängigen Verkehrszeiten im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum alle 30 Minuten angebunden sein. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Menschen sowohl in verdichteten als auch in ländlichen Regionen künftig sicher sein können, dass sie mit einem Nahverkehrsangebot verlässlich und gut angebunden sind. Bis 2026 soll dies in einer ersten Stufe in den Hauptverkehrszeiten des Berufsverkehrs erreicht sein. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten soll ein Bedienstandard alle 30 Minuten in Ballungsräumen und alle 60 Minuten in ländlichen Räumen erreicht sein. Neben Bus und Bahn kommen flexible Bedienformen des ÖPNV (On-Demand-Verkehre) insbesondere in ländlichen Räumen und zu Zeiten geringer Nachfrage zum Einsatz. Angesichts des Bedeutungszuwachses des ÖPNV für eine nachhaltige Mobilität ist eine höhere Verbindlichkeit für dessen Ausbau das Ziel. Dafür soll die Mobilitätsgarantie mit definierten Standards umgesetzt und formulierte zentrale Rahmenziele verankert und evaluiert werden. Zur Mobilitätsgarantie zählt neben der Sicherstellung der zeitlichen und räumlichen Verfügbarkeit auch, die notwendigen Kapazitäten zur Beförderung der steigenden Nachfrage bereitzustellen. Im Bereich des SPNV ist das Land Aufgabenträger. Auf zahlreichen Strecken muss der Umsetzung den mit der Mobilitätsgarantie verbundenen Taktdichten ein Infrastrukturausbau vorangehen. Der kommunale ÖPNV mit Bussen und Stadtbahnen ist bislang als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge gesetzlich verankert. Eine Überführung des ÖPNV in eine kommunale Pflichtaufgabe ist zu klären.
Weiterführende Informationen ÖPNV-Strategie, näheres unter:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/oepnv-strategie-2030
Landesaktivitäten Koalitionsvertrag, ÖPNV-Strategie
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Auftraggeber
Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Planerisches Instrument
Wirkungsweise langfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung