Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Sektor |
Verkehr
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Datum des Eintrags |
23.06.2024
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Kurzbeschreibung |
Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen gesetzlich die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Mittel für die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. Die Erlöse aus dem Abgabenaufkommen des Mobilitätspasses können für den Angebotsausbau durch Taktverdichtung in den Linienverkehren oder für neue Angebote zum Beispiel im Bereich On-Demand-Verkehre eingesetzt werden. Weitere Maßnahmen sind unter anderem der Kapazitätsausbau, die Stärkung der Zuverlässigkeit, Infrastruktur- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie eine Verbesserung der ÖPNV-Kultur. Die Entlastung der Straßen vom Kfz-Verkehr und die alternative Nutzung des ÖPNV soll durch den Mobilitätspass verstärkt werden. Das Land strebt eine gesetzliche Grundlage an, die den Kommunen einen Ausgestaltungsspielraum belässt. |
Weiterführende Informationen |
ÖPNV-Strategie, nähere Informationen unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/oepnv-strategie-2030
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Landesaktivitäten |
Landesmobilitätsgesetz
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Rahmenbedingungen |
Landesebene
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Adressaten |
Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Planerisches Instrument
Regulierung
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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