Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Steigende Klimakosten sozial abfedern

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 23.06.2024
Kurzbeschreibung Externe Kosten der Mobilität müssen sich in Nutzungskosten widerspiegeln, um klimaverträgliche gegen-über klimaschädlicher Mobilität zu privilegieren. Dies beeinflusst das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und erlaubt zugleich vielfältige Reaktionen, um Ausgaben zu reduzieren und Emissionen einzusparen. Auf Bundesebene ist dafür ein Ende der Deckelung des CO2-Preises erforderlich. Berechnungen zeigen, dass dieser im ab 2027 geltenden Emissionshandelssystem II der EU bis 2030 auf etwa 200 Euro pro Tonne ansteigen könnte. Die CO2-Preis-Einnahmen, die auf den Pkw-Verkehr zurückgehen, könnten hälftig in die Erhöhung der Regionalisierungsmittel fließen und hälftig an alle Einwohnerinnen und Einwohner rückverteilt werden. Dadurch würde eine soziale Abfederung der CO2-Preiserhöhung sichergestellt. Die Rückverteilung kann mit dem von der Bundesregierung geplanten Klimageld erfolgen. Mit der Maßnahme wird der Bund auch aufgefordert, klimaschädliche Subventionen abzubauen.
Weiterführende Informationen derzeit nicht verfügbar
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)