Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Abfallvermeidung bei Textilien

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Abfallwirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Abfallvermeidung bei Textilien sowie stoffliches Recycling (Faser zu Faser) und Einsatz von Rezyklatfasern stärken. Dies soll durch die Optimierung von Rahmenbedingungen und ggf. Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden.
Weiterführende Informationen Begleitung der aktuellen Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, mit welcher eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden soll. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union erzielten am 19. Februar 2025 in ihren Trilog-Verhandlungen eine vorläufige Einigung über die Änderung der Abfallrahmenrichtli-nie. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Die erweiterte Herstellerverantwortung kann zur Abfallvermeidung, Reduzierung von Treibhausgasen und Ressourcenverbrauch beitragen. Nach Inkrafttreten werden wir uns im Rahmen der Möglichkeiten an einer Umsetzung ins nationale Recht beteiligen.
Rahmenbedingungen Bundesebene
EU-Ebene
Adressaten Unternehmen
Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)