Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Abfallwirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Große Mengen an Kunststoffen und anderen Wertstoffen werden über den Restmüll entsorgt und dann energetisch verwertet. Hierdurch entstehen erhebliche ungenutzte CO2-Vermeidungspotentiale und wertvolle Ressourcen werden der Kreislaufwirtschaft entzogen. Ziel muss die Reduzierung der Wertstoffe im Restmüll und die Steigerung der Sekundärrohstoffgewinnung sein. Das Umweltministerium setzt sich weiterhin für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Wertstofftonne ein.
Weiterführende Informationen Einsatz für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene begleitet, z. B. die neue EU-Verpackungsverordnung. Die Thematik wurde zudem auf der der 103. Umweltministerkonferenz am 29. November 2024 in Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen des UMK-Beschlusses zum "UN-Plastikabkommen zur Stärkung des Umweltschutzes – neue Impulse für die Abfallvermeidung in Deutschland" adressiert. Der Beschluss wurde von BW eingebracht und fordert neben der Abfallvermeidung, die Steigerung des Recyclings, eine verbesserte Mülltrennung in Haushalten sowie die weitere Optimierung der Sammlung.
Rahmenbedingungen Bundesebene
EU-Ebene
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen
Abfallwirtschaft
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)