Förderung von Elektroauto und Wallbox für Privatpersonen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Privatpersonen und juristische Personen sowie offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs und der Installation einer Wallbox mit dem BW-e-Solar-Gutschein. Voraussetzung für diesen Gutschein ist, dass sie gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben.
Förderung von E-Lastenrädern
Für Unternehmen, Freiberufler, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Kommunen bietet das Land Baden-Württemberg die Übernahme von 25 Prozent der Kosten beim Kauf oder Leasing eines Elektrolastenrades. Der Maximalbetrag für den Zuschuss beträgt 2.500 Euro.
Förderung von E-Taxi mit Ladeinfrastruktur
Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Carsharing-Anbieter erhalten vom Land Baden-Württemberg einen Zuschuss von 3.000 Euro für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten von vollelektrischen Fahrzeugen.
Für den Bau einer Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis inklusive Netzanschluss, bietet das Land ebenfalls eine Förderung in Form eines Zuschusses.
Förderung von E-Nutzfahrzeugen
Unternehmen, Freiberufler und Kommunen erhalten in Baden-Württemberg eine Förderung für Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten Nutzfahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb oder Brennstoffzelle.
Förderung von Quartiersgaragen
Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Baulastträger erhalten in Baden-Württemberg eine Förderung für dezentrale Kfz-Stellplätze, die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ersetzen. Gefördert wird auch die Ausstattung der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur.
Förderung von Ladestationen für Unternehmen und Kommunen
Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich tätige und gemeinnützige Organisationen können bis Ende 2022 bei der KfW einen Zuschuss für die Installation von nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten beantragen. Kommunen erhalten diesen Zuschuss ebenfalls, müssen aber mindestens 10 Ladepunkte errichten.