Klimapolitik Baden-Württemberg kurz erklärt

Klimapolitik 02.12.2022

Klimapolitik Baden-Württemberg kurz erklärt

Klimaschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben der heutigen Zeit. Nur wenn es gelingt, die Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren, ist es langfristig möglich, die Erderwärmung auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.


Die globale Staatengemeinschaft hat 2015 mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbart, den weltweiten Temperaturanstieg im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter möglichst auf 1,5 Grad Celsius und auf jeden Fall deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.

In der Europäischen Union haben sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, den Ausstoß von bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2050 soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Europa wird damit zum ersten klimaneutralen Kontinent. Alle Initiativen, die zu diesem Ziel führen, gehören zu einem umfassenden Paket mit dem Titel „European Green Deal“, welches dieser und weiteren Generationen ein besseres und gesünderes Leben ermöglichen soll.

Im Deutschen Bundestag wurde im Juni 2021 ein Bundes-Klimaschutzgesetz mit erhöhten Zielen beschlossen. Bis 2030 sollen sich die von um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. 2040 soll eine Minderung von mindestens 88 Prozent erreicht sein und 2045 soll Deutschland die Treibhausgasneutralität erreicht haben. Für mehr Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrssektor hat die Bundesregierung im Sommer 2022 zusätzliche Sofortprogramme aufgestellt. Mit diesen sollen die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden.

Das Land Baden-Württemberg hat sehr früh erkannt, dass eine mutige und aktive Klimaschutzpolitik notwendig ist, um die Treibhausgasemissionen wirkungsvoll zu reduzieren und als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz erlassen.

Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz 

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt.

Mit der Fortentwicklung wird unterstrichen, dass mit voranschreitendem Klimawandel die ambitionierten Bemühungen beim Klimaschutz stärker als bislang auch noch um Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergänzt werden müssen („Klimawandelanpassung“).

Im baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sind verbindliche Klimaschutzziele festgelegt, die ambitionierte und wirkungsvolle Maßnahmen erfordern: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen des Landes um mindestens 65 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden. Bereits 2040 soll Baden-Württemberg die so genannte Klimaneutralität (Netto-Treibhausgasneutralität) erreicht haben. Das sind fünf Jahre früher als der Bund und zehn Jahre früher als die Europäische Union.

Den Fortschritt bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen dokumentiert ein regelmäßiges Monitoring. Dieses umfasst die jährliche Klimaschutz-Berichterstattung und mindestens alle drei Jahre einen Klimaschutz- und Projektionsbericht. Im Klimaschutz- und Projektionsbericht soll festgestellt werden, ob die Ziele noch erreicht werden können, was die Ursachen für ein eventuelles Nicht-Erreichen sind und welche Handlungen notwendig sind, um die Vorgaben noch zu erfüllen.

Die öffentliche Hand soll als Vorbild vorangehen und die Landesverwaltung bis 2030 netto-treibhausgasneutral organisieren. Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land Unterstützung, bis 2040 weitgehend netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.

Ein wichtiger Pfeiler des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes ist die Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren. Sie betrifft neue Nichtwohngebäude und Wohngebäude, Gebäude mit grundlegenden Dachsanierungen sowie neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Details zur Umsetzung regeln entsprechende Rechtsverordnungen des Umweltministeriums.

Mit einer kommunalen Wärmeplanung sollen die Kommunen die Grundlage für einen klimaneutralen Gebäudesektor legen. Der Wärmeplan enthält eine Bestandsanalyse des Wärmebedarfs und der Versorgungsstruktur sowie die Potenziale zur Wärmeversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien. Stadtkreise und Große Kreisstädte müssen ihre Wärmepläne bis Ende 2023 erstellt haben. Ein Handlungsleitfaden gibt Kommunen und Planungsbeteiligten wichtige Informationen zu ihrer Unterstützung.

Im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz ist darüber hinaus festgelegt, dass die baden-württembergischen Kommunen als wesentlicher Akteur beim Klimaschutz ihren Energieverbrauch jährlich erfassen und in eine elektronische Datenbank des Landes eintragen müssen. Damit bekommen Kommunen ein Instrument, um ihren Energieverbrauch einzuschätzen und effektiv reduzieren zu können sowie ihre Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben.

Klima-Maßnahmen-Register 

Die Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung werden in einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) gesammelt und dokumentiert. Das Klima-Maßnahmen-Register ist in Bereiche („Sektoren“) unterteilt, für die es jeweils ein verantwortliches Ministerium gibt. Damit verfolgt das KMR einen dezentralen Ansatz, mit dem eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit bei den Klimaschutzmaßnahmen erreicht werden soll.

Die Sektoren sind:

  • Energiewirtschaft
  • Industrie
  • Gebäude
  • Verkehr
  • Landwirtschaft
  • Landnutzung
  • Abfallwirtschaft

sowie ein Querschnittbereich für übergreifende Maßnahmen.

Klima-Sachverständigenrat 

In der Novelle des Klimaschutzgesetzes von 2021 wurde auch die Einrichtung eines Klima-Sachverständigenrats verankert. Für die erste Berufungsperiode (5 Jahre) hat die Landesregierung sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Bereichen der Klimaforschung berufen. Der Sachverständigenrat berät die Landesregierung sowie den Landtag sektorenübergreifend zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Er bewertet die Klimaschutzmaßnahmen des Landes als unabhängiges wissenschaftliches Gremium und kann Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen unterbreiten, um die Klimaziele zu erreichen.

Task Force Erneuerbare Energien

Am 26. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Errichtung einer Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschlossen. Auftrag und Ziel der Task Force ist es, Konzepte und Schritte zu erarbeiten und umzusetzen, die die Zeitdauer halbieren, die heute von der Planung über die Genehmigung bis zur Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vergeht. Die ressortübergreifende Task Force wird bei ihrer Aufgabe von externen Sachverständigen beraten und unterstützt.


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