Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Wohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2022“

Verantwortliches Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sektor Gebäude
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wurde zum 1. Juni 2022 an verbesserte Standards des Klimaschutzes im Gebäudebereich geknüpft: Das Erreichen des überobligatorischen Standards entsprechend dem KfW-Effizienzhausstandard 70 ist erforderlich (=Fördervoraussetzung). Diese Maßnahme verpflichtet künftige Förderempfänger zur Umsetzung eines überobligatorisch energetischen Anforderungsniveaus, gleichfalls stellt die gewährte Förderung einen Anreiz dar, mit dem Ziel, Häuser energetisch anspruchsvoller zu sanieren.
Weiterführende Informationen https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnraumfoerderung
Landesaktivitäten klimaneutrale Landesverwaltung
Rahmenbedingungen Bundesebene (GEG, BEG) Koalitionsvertrag 2021-26
Bundesebene
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung