Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) eine jährliche Prämie für Maßnahmen, die mindestens fünf Jahre durchgeführt werden. Die Maßnahmen dienen unter anderem dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft, einem umweltbewussten Betriebsmanagement, der Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen, dem ökologischen Landbau oder der umweltschonenden Pflanzenerzeugung.
Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung
Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) schützt das Grundwasser in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten einen Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile durch Beschränkungen oder Auflagen sowie für Sanierungen und grundwasserentlastende Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) unterstützt unter anderem Investitionen in eine besonders umweltschonende Landwirtschaft, um Schäden durch Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen vorzubeugen, wie zum Beispiel Hagel- und Kulturschutz, oder um spezifische Umwelt- und Klimaschutzleistungen von landwirtschaftlichen Unternehmen zu verbessern. Das können beispielsweise Investitionen in Abdeckungen von Wirtschaftsdüngerlagern oder in emissionsmindernde Stallböden sein.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), kofinanziert durch die Europäische Union, fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und für die Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Bioökonomie.
Beratungsmodule Umwelt und Energie
Mit Beratungsmodulen wie „Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung“, „Erweiterte Maßnahmen zur Biodiversität“, „Kleiner bzw. großer Energieeffizienz Check“ oder „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ fördert das Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) Beratungen in landwirtschaftlichen Betrieben, um die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Entwicklung, Bewertung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen.
Landschaftspflegerichtlinie
Mit der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) werden unter anderem Landwirte und Landwirtinnen gefördert, wenn sie Maßnahmen oder Investitionen tätigen, die der Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft oder speziellen Naturschutzzielen dienen. Die förderfähigen Maßnahmen wie zum Beispiel im Bereich Aufbau und Pflege von Biotopen tragen indirekt zum Klimaschutz bei.
LIFE
Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt CINEA unterstützt im Programm LIFE unter anderem Maßnahmen für den Naturschutz und Erhalt der Biodiversität sowie für Kilmaschutz und Anpassung an den Klimawandel.