PPA steht für „Power Purchase Agreement“. Diese „Stromkaufvereinbarungen“ sind Stromlieferverträge zwischen Betreibern von Energieerzeugungsanlagen und Stromabnehmern.
Im PPA werden z. B. die zu liefernde Strommenge und die verhandelten Preise festgehalten.
Diese Vereinbarungen können auch ein Weg sein, den Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu finanzieren. Sie gewinnen daher aktuell in Deutschland an Bedeutung, da ab 2021 die ersten Anlagen aus der EEG-Förderung fallen und PPAs dann eine Möglichkeit zur Anschlussfinanzierung darstellen. Für PPAs für Photovoltaikanlagen hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg unter www.photovoltaik-bw.de ein Faktenblatt mit allen wichtigen Informationen im Überblick bereitgestellt.