Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Erweiterte bauordnungsrechtliche Möglichkeiten für den Holzbau

Verantwortliches Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sektor Gebäude
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Klimaschutz im Baurecht.
Verwendung von Baustoffen mit möglichst geringem Treibhausgas-Effekt (GWP) zur Herstellung eines möglichst hohen Anteils umbauten Raumes, auch in neu eröffneten Bereichen (Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten) unter Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus.
Weiterführende Informationen https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bautechnik-und-bauoekologie/technische-baubestimmungen
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen
Verwaltung
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)