Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Sektor |
Querschnitt
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) wird das Handlungsfeld „an den Klimawandel anpassen und Risikovorsorge betreiben“ einen Schwerpunkt bilden. Entsprechend der Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrates werden Maßnahmen zur Klimaanpassung eine deutlich höhere Bedeutung erhalten als bisher. Dazu werden im LEP die Themen „Schutz vor Wasserextremen“, „Sicherung der Trinkwasserversorgung“ und „Schutz vor thermischer Belastung“ inhaltlich vertieft. Diese Vorgaben des LEP richten sich an die nachgeordneten Planungsebenen bzw. die Fachplanung. Soweit ein Raumbezug gegeben ist, können auch Fachmaßnahmen in den LEP integriert werden. |
Weiterführende Informationen |
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Rahmenbedingungen |
Bundesebene
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Adressaten |
Kommunen
Regionalverbände
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Planerisches Instrument
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Wirkungsweise |
indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)
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