Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Sektor |
Gebäude
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Die Energiewende in Baden-Württemberg ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung. Mindestens 2 Prozent der Landesfläche sollen für regionalbedeutsame Anlagen für Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes allein 1,8 Prozent für die Windenergie. Für Freiflächen-Photovoltaik sollen mindestens 0,2 Prozent der Landesfläche gesichert werden. Die Aufgabe der planungsrechtlichen Sicherung ist in Baden-Württemberg den Regionalverbänden übertragen. Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien, verkürzte Fristen zur Stellungnahme in den Beteiligungsverfahren und die Einführung eines Anzeigeverfahrens für die Satzungsbeschlüsse als Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regionalpläne soll die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Damit werden die Grundvoraussetzungen und Hilfestellungen für eine beschleunigte Planaufstellung identifiziert und zeitnah geschaffen. |
Weiterführende Informationen |
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/landesentwicklung/regionale-planungsoffensive
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Landesaktivitäten |
KlimaG BW
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Rahmenbedingungen |
Vorgaben des Bundes im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Übrigen Land
Bundesebene
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Adressaten |
Regionalverbände
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Planerisches Instrument
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Wirkungsweise |
indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)
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