Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Sektor |
Gebäude
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wurde zum 1. Juni 2022 an verbesserte Standards des Klimaschutzes im Gebäudebereich geknüpft: Das Erreichen des überobligatorischen Standards entsprechend dem KfW-Effizienzhausstandard 70 ist erforderlich (=Fördervoraussetzung). Diese Maßnahme verpflichtet künftige Förderempfänger zur Umsetzung eines überobligatorisch energetischen Anforderungsniveaus, gleichfalls stellt die gewährte Förderung einen Anreiz dar, mit dem Ziel, Häuser energetisch anspruchsvoller zu sanieren. |
Weiterführende Informationen |
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnraumfoerderung
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Landesaktivitäten |
klimaneutrale Landesverwaltung
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Rahmenbedingungen |
Bundesebene (GEG, BEG) Koalitionsvertrag 2021-26
Bundesebene
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Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
finanzielle Anreize
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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