Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Sektor |
Gebäude
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Nachhaltigkeitszertifizierung als regelmäßige Fördervoraussetzung für Neubauvorhaben in der Mietwohnraum- und in der Eigentumsförderung, wenn damit ein Vorhaben geschaffen und zumindest teilweise gefördert werden soll, das – insgesamt – mehr als 100 geförderte und nicht geförderte Wohneinheiten umfasst oder an einem solchen bereits bezugsfertigen neuen Objekt Sozialbindungen begründet werden sollen. Die Zertifizierung von Neubauvorhaben ist zumindest nach der Eingangsstufe eines für den Wohnungsbau am Markt anerkannten Systems der Nachhaltigkeitszertifizierung seit dem 1. Juni 2022 verpflichtend. |
Weiterführende Informationen |
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnraumfoerderung
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Landesaktivitäten |
klimaneutrale Landesverwaltung
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Rahmenbedingungen |
Bundesebene
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Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
weitere ökonomische Instrumente
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Wirkungsweise |
mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung
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