Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Wohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2022“

Verantwortliches Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sektor Gebäude
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Nachhaltigkeitszertifizierung als regelmäßige Fördervoraussetzung für Neubauvorhaben in der Mietwohnraum- und in der Eigentumsförderung, wenn damit ein Vorhaben geschaffen und zumindest teilweise gefördert werden soll, das – insgesamt – mehr als 100 geförderte und nicht geförderte Wohneinheiten umfasst oder an einem solchen bereits bezugsfertigen neuen Objekt Sozialbindungen begründet werden sollen.
Die Zertifizierung von Neubauvorhaben ist zumindest nach der Eingangsstufe eines für den Wohnungsbau am Markt anerkannten Systems der Nachhaltigkeitszertifizierung seit dem 1. Juni 2022 verpflichtend.
Weiterführende Informationen https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnraumfoerderung
Landesaktivitäten klimaneutrale Landesverwaltung
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart weitere ökonomische Instrumente
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung