Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Zuständige Ressorts |
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
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Sektor |
Querschnitt
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Der Mustergesellschaftsvertrag und der Corporate Governance Kodex des Landes verpflichten landesbeteiligte Unternehmen zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Die Unternehmen sind im Rahmen ihrer Gesellschaftszwecke an den Grundgedanken von Nachhaltigkeit und Ressoucenschonung, wie sie in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes niedergelegt sind, auszurichten. Die zu diesem Zweck flächendeckend installierten Nachhaltigkeitsmanagementsysteme, meist über die KLIMAWIN des Landes oder eines vergleichbaren Instrumentariums, unterstützen die landesbeteiligten Unternehmen dabei, Optimierungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang berichten sie jährlich über ihre Schwerpunkte im Bereich der Nachhaltigkeit in all ihren Aspekten (Environmental, Social and Corporate Governance – ESG; zu Deutsch: Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung).
Darüber hinaus schließen geeignete Unternehmen mit dem Umweltministerium eine verbindliche Klimaschutzvereinbarung mit ambitionierten Treibhausgas-Minderungszielen. |
Weiterführende Informationen |
Zum Stand 01. April 2024 sind sieben landesbeteiligte Unternehmen und ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Finanzministeriums dem Klimabündnis Baden-Württemberg beigetreten: • KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH • Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – • Staatliche Toto-Lotto GmbH • Badische Staatsbrauerei Rothaus AG • Staatliche Münzen Baden-Württemberg • Flughafen Stuttgart GmbH • EnBW AG • Landesmesse Stuttgart GmbH • Umwelttechnik BW GmbH Die Beteiligungsverwaltung, die Geschäftsführungen geeigneter (das heißt mit erheblichem Treibhausgas-Minderungspotenzial) landesbeteiligter Unternehmen und das Umweltministerium sind in stetigem Austausch über den Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Landesaktivitäten |
KlimaG BW
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Unternehmen
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Startdatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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Maßnahmenart |
Freiwillige Selbstverpflichtung
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Wirkungsweise |
indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)
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