Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sektor Querschnitt
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Vorhabens des Koalitionsvertrags, die Finanzanlagen des Landes inklusive seiner Beteiligungen konsequent auf das 1,5-Grad-Ziel, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die EU-Taxonomie auszurichten. Baden-Württemberg schafft damit den umfassendsten Nachhaltigkeitsstandard im Vergleich der Gebietskörperschaften.
Weiterführende Informationen https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-NachFinAnlGBWpG1&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Verwaltung
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart weitere ökonomische Instrumente
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)