Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sektor Querschnitt
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Vorhabens des Koalitionsvertrags, die Finanzanlagen des Landes inklusive seiner Beteiligungen konsequent auf das 1,5-Grad-Ziel, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Taxonomie der Europäischen Union auszurichten. Baden-Württemberg schafft damit den umfassendsten Nachhaltigkeitsstandard im Vergleich der Gebietskörperschaften.
Weiterführende Informationen Weitere Informationen finden Sie hier.
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Verwaltung
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart weitere ökonomische Instrumente
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)