Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständige Ressorts Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sektor Querschnitt
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Vorhabens des Koalitionsvertrags, die Finanzanlagen des Landes inklusive seiner Beteiligungen konsequent auf das 1,5-Grad-Ziel, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Taxonomie der Europäischen Union auszurichten. Baden-Württemberg schafft damit den umfassendsten Nachhaltigkeitsstandard im Vergleich der Gebietskörperschaften.
Weiterführende Informationen Link zum Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen Baden-Württemberg.
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Verwaltung
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart weitere ökonomische Instrumente
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)