Online-Klima-Maßnahmen-Register

Maßnahme

Einführung eines CO2-Schattenpreises

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sektor Querschnitt
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Es ist vorgesehen ab 1. Juni 2023, einen CO2-Schattenpreis entsprechend des vom Umweltbundesamt wissenschaftlich ermittelten und empfohlenen Wertes für jede über den Lebenszyklus einer Maßnahme (Baumaßnahmen betreffend Landesliegenschaften – insbesondere Neubau/Sanierung von Bauwerken – und bei der Beschaffung durch das Land) entstehende Tonne Kohlenstoffdioxid in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei Baumaßnahmen des Landes zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung für Beschaffungen wird in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung geregelt.
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Verwaltung
Kommunen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Planerisches Instrument
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung