Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
|
Zuständiges Ressort |
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
|
Sektor |
Querschnitt
|
Datum des Eintrags |
31.05.2022
|
Kurzbeschreibung |
Durch die HoFV unterstützen die Hochschulen die übergeordneten Klimaschutzziele der Landesregierung und leisten die notwendigen Beiträge, um das im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verankerte Ziel einer weitgehenden klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen (zum damaligen Stand war jedoch noch das Zieljahr 2040 im damaligen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankert). Z.B.: - externer Strombezug wurde vollständig durch zertifizierten Ökostrom ersetzt. - Orientierung an den CO2-Flottendurchschnittswerte in den Kfz-Fuhrparken an den Zielen der Landesregierung. - Klimaabgabe bei Flugreisen. - Obligatorisches Klimaschutzkapitel in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen mit realisier- und messbaren Zielen sowie verbindlichen Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr. - Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion zu verdeutlichen. - Die Hochschulen stellen auf der Grundlage ihrer in den relevanten Verwaltungsvorschriften festgelegten Betreiberverantwortung einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb sicher und nehmen die hierfür notwendigen Aufgaben im Bereich Energiemanagement wahr. |
Weiterführende Informationen |
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulpolitik/hochschulfinanzierung
|
Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
|
Adressaten |
Hochschulen
|
Startdatum |
Januar 2021
|
Enddatum |
Dezember 2025
|
Maßnahmenart |
Ordnungsrecht
finanzielle Anreize
Beschaffung
|
Wirkungsweise |
indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)
|