Kurzbeschreibung |
Seit 13. Januar 2023 werden künftige Straßenbauprojekte, die eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erhalten, einem Klimacheck als zusätzlichem Kriterium unterzogen. Der Klimacheck wird für neue Netzelemente (auch bei innerörtlichen Straßen) und für Ortsumgehungen, sowie bei einem die Anzahl an Fahrstreifen erhöhenden Ausbau außerhalb von Knotenpunkten durchgeführt. Er betrachtet die Emissionen aus dem Fahrbetrieb der Kraftfahrzeuge sowie die Lebenszyklusemissionen der Infrastruktur Straße. Grundsätzlich werden dann nur solche Vorhaben gefördert, deren Lebenszyklusemissionen durch eingesparte Emissionen aufgrund verringerter Fahrleistung (über-)kompensiert werden. Dadurch wird eine Förderung von klimaschädlichen Straßenbauvorhaben verhindert. |