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Maßnahme

Mobilitätsgarantie

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Die Mobilitätsgarantie als Leitbild soll den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit einem verlässlichen Angebot von 5 bis 24 Uhr aufwerten und damit einen deutlichen Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahn setzen. Alle Orte sollen zu den gängigen Verkehrszeiten im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum alle 30 Minuten angebunden sein. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Menschen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen künftig sicher sein können, dass sie mit Bus und Bahn gut angebunden sind. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Mobilitätsgarantie in einer ersten Stufe innerhalb der beruflichen Hauptverkehrszeit bis 2026 erreicht sein soll. Der ambitionierte Ausbau lässt sich in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage wirtschaftlich tragfähig und ökologisch sinnvoll nur mit flexiblen und nachfragegesteuerten On-Demand-Angeboten (Kleinbussen, Anruf-Sammel-Taxis etc.) realisieren.
Weiterführende Informationen ---
Landesaktivitäten Koalitionsvertrag
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
Startdatum Mai 2021
Enddatum Fortlaufende Maßnahme