Verantwortliches Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Zuständiges Ressort |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Sektor |
Energiewirtschaft
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Datum des Eintrags |
31.05.2022
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Kurzbeschreibung |
Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Die Pflicht gilt beim Neubau von Nichtwohngebäuden seit dem 1. Januar 2022, beim Neubau von Wohngebäuden seit dem 1. Mai 2022. |
Weiterführende Informationen |
Zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg befinden sich ein Praxisleitfaden, FAQs und weitere Hilfen auf der Webseite des UM: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht
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Landesaktivitäten |
KlimaG BW
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Rahmenbedingungen |
keine konkrete Rahmensetzung
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Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
Verwaltung
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Startdatum |
Januar 2022
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Enddatum |
Fortlaufende Maßnahme
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