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Maßnahme

Mobilitätspass

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 28.06.2023
Kurzbeschreibung Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen gesetzlich die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Mittel für Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Kfz-Verkehr zu entlasten. Je nach Ausgestaltung und unter Berücksichtigung sozialer Belange wird (z. B. von Kfz-Nutzer:innen, Einwohner:innen, Kfz-Halter:innen oder Arbeitgeber:innen) eine verpflichtende Abgabe erhoben. Die Abgabenzahlenden erhalten als Gegenleistung ein persönliches ÖPNV-Guthaben. Die rechtliche Ermächtigung für Kommunen zur Einführung eines Mobilitätspasses soll im Rahmen des Landesmobilitätsgesetzes bis 2023 geschaffen werden.
Weiterführende Informationen ---
Landesaktivitäten Landesmobilitätsgesetz
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen
Startdatum Dezember 2022
Enddatum Fortlaufende Maßnahme