Kurzbeschreibung |
Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen gesetzlich die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Mittel für Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Kfz-Verkehr zu entlasten. Je nach Ausgestaltung und unter Berücksichtigung sozialer Belange wird (z. B. von Kfz-Nutzer:innen, Einwohner:innen, Kfz-Halter:innen oder Arbeitgeber:innen) eine verpflichtende Abgabe erhoben. Die Abgabenzahlenden erhalten als Gegenleistung ein persönliches ÖPNV-Guthaben. Die rechtliche Ermächtigung für Kommunen zur Einführung eines Mobilitätspasses soll im Rahmen des Landesmobilitätsgesetzes bis 2023 geschaffen werden. |